Kilometervertrag
Als Kalkulationsgrundlage benötigen wir von Ihnen lediglich die genaue Fahrzeugspezifikation, die geplante Nutzungsdauer (Vertragslaufzeit) und die jährliche Laufleistung (Kilometer p. a.). Bei Kilometerverträgen erfolgt zum Vertragsende die Abrechnung der tatsächlich gefahrenen Kilometer mit den vertraglich vereinbarten Kilometern. Die Mehr- oder Minderkilometer werden zu den im Einzelleasingvertrag festgelegten Sätzen (Cent pro Kilometer) und unter Berücksichtigung der vereinbarten Kilometerfreigrenze abgerechnet. Minderkilometer werden bis max. 10.000 km gutgeschrieben. Am Vertragsende geben Sie das Fahrzeug einfach an die Masterlease zurück und brauchen sich um nichts mehr zu kümmern. Das Restwertrisiko und die Verwertung wird vollständig von Masterlease übernommen. Damit haben Sie einen klar kalkulierbaren Kostenverlauf über die gesamte Vertragslaufzeit.