Kfz-Steuer-Service
Die KFZ-Steuer wird gemäß Vorgabe des Kraftfahrtbundesamtes je angefangene 100 ccm pro Jahr, erhoben Aus diesem Jahresbetrag ermitteln wir die entsprechende monatliche Kfz-Steuer-Servicerate. Am Vertragsende findet in jedem Fall eine taggenaue Abrechnung statt.
Steuererhöhungen des Finanzministeriums können zum heutigen Zeitpunkt nicht berücksichtigt werden und erfordern bei Eintreten eine entsprechende Nachkalkulation.
In einigen Bundesländern (wie z. B. Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein) wird vom Finanzamt eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer verlangt. Diese hat der Fahrzeughalter (Leasingnehmer) den Behörden zu erteilen.
Um dennoch die Kfz-Steuer-Abwicklung in die Leasingrate aufnehmen zu können, benötigt Masterlease von dem Kunden eine Vollmacht, dass Masterlease Fahrzeuge des Kunden zulassen und die Begleichung der Kfz-Steuer-Schuld übernehmen darf. Diese Vollmacht wird zusammen mit einer Einzugsermächtigung an das zuständige Finanzamt gesandt. Mit dieser Ermächtigung erteilt Masterlease dem Finanzamt das Recht, (ausschließlich) die Kfz-Steuer für diese Fahrzeuge einzuziehen.
Alternativ kann der Kunde die Kfz-Steuer selbst begleichen und direkt an Masterlease weiterbelasten. Dabei erstellt der Kunde eine Rechnung an die Masterlease und legt dieser die Kopie des Kfz-Steuer-Bescheides bei. Masterlease erstattet daraufhin den Gesamtbetrag an Sie zurück. Sie zahlen nur Ihre monatliche Service-Rate.